Lexikon

Mandtsgebiete

die nach dem 1. Weltkrieg aus türkischen Gebieten und deutschen Kolonien gebildeten Verwaltungsbereiche, über die der Völkerbund die Aufsicht ausübte (Art. 22 Völkerbund-Satzung), während die Verwaltung in den Händen der Mandatsmächte lag. Unter dem Gesichtspunkt der Erringung der staatlichen Unabhängigkeit wurden drei Kategorien gebildet: die A-Mandate Irak (Mandatsmacht: Großbritannien), Palästina/Transjordanien (Großbritannien) und Syrien/Libanon (Frankreich); die Selbständigkeit wurde zwischen 1930 und 1950 errungen; die B-Mandate Kamerun und Togo (jeweils geteilt zwischen Großbritannien und Frankreich), Tanganjika (Großbritannien) und Ruanda-Urundi (Belgien); alle diese Gebiete sind heute Bestandteil selbständiger afrikanischer Staaten; die C-Mandate: Südwestafrika (Südafrikanische Union), Samoa (Neuseeland), Nauru (Großbritannien, Australien und Neuseeland), Neuguinea und Inseln südlich des Äquators (Australien) sowie die Inseln nördlich des Äquators (Japan). Die B- und C-Mandate wurden nach Beendigung des Mandatssystems (18. 4. 1946) in das Treuhandsystem der Vereinten Nationen überführt, wovon Südwestafrika ausgenommen wurde, da die Südafrikanische Union (Republik) es als Bestandteil ihres Staatsgebiets betrachtete (Namibia). Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs bestimmten jedoch, dass Südwestafrika noch die Rechtsstellung eines Mandatsgebiets habe. Die Vereinten Nationen entzogen 1966 Südafrika das Mandat über Südwestafrika (UN-amtlich: Namibia) und übernahmen die „direkte Verantwortung“ für Südwestafrika, ohne dass sich an der tatsächlichen Herrschaft der Südafrikanischen Republik über dieses Gebiet etwas änderte. 1988 zog Südafrika unter dem Druck der Großmächte seine Truppen aus Namibia ab. 1990 wurde Namibia unabhängig.
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