Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Mandat

Man|dat
n.
1.
Auftrag, Vollmacht
2.
Auftrag (der Wähler) für einen Abgeordneten,
auch
das Amt des Abgeordneten
3.
von einem Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet;
Syn.
Mandatsgebiet
[< 
lat.
mandatum
„Auftrag, Befehl, Weisung“, eigtl.
manu datum
„das in die Hand Gegebene“, < 
manus
„Hand“ und
dare
„geben“]
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
Wissenschaft

»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«

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