Lexikon
Triebwagen
Schienenfahrzeug zur Beförderung von Personen und Gütern mit eigener Antriebsmaschine (Diesel- oder Elektromotoren); bei Elektroantrieb nur begrenzter Fahrbereich, aber im Betrieb günstig, da billiger Nachtstrom für die Akkumulatoren zur Aufladung dient; daneben gibt es Elektromotoren, die aus einer Fahrleitung oder Stromschiene gespeist werden, z. B. bei Motorwagen der Straßenbahn. – Die Triebwagen laufen einzeln oder als mehrteilige Einheiten (Triebzüge). Sie entwickeln eine Spitzengeschwindigkeit bis zu 260 km/h (TGV).