Lexikon

Triebwagen

Schienenfahrzeug zur Beförderung von Personen und Gütern mit eigener Antriebsmaschine (Diesel- oder Elektromotoren); bei Elektroantrieb nur begrenzter Fahrbereich, aber im Betrieb günstig, da billiger Nachtstrom für die Akkumulatoren zur Aufladung dient; daneben gibt es Elektromotoren, die aus einer Fahrleitung oder Stromschiene gespeist werden, z. B. bei Motorwagen der Straßenbahn. Die Triebwagen laufen einzeln oder als mehrteilige Einheiten (Triebzüge). Sie entwickeln eine Spitzengeschwindigkeit bis zu 260 km/h (TGV).
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