Lexikon
Verlöbnis
Verlobungdas gegenseitige Versprechen, miteinander die Ehe eingehen zu wollen; schafft keinen klagbaren Anspruch auf Eheschließung, verpflichtet aber bei Rücktritt ohne wichtigen Grund zum Schadenersatz für angemessene Aufwendungen und Schuldverpflichtungen sowie Maßnahmen über Vermögen und Erwerbsstellung in Erwartung der Ehe, auch zur gegenseitigen Herausgabe von Geschenken (§§ 1297–1302 BGB). – Ähnlich in Österreich (§§ 45 f., 1247 ABGB) und in der Schweiz (Art. 90 ff. ZGB).
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...
Wissenschaft
Die Musik der Sphären
Harmonice mundi“ – Fünf Bücher über die Harmonik der Welt hat Johannes Kepler im frühen 17. Jahrhundert verfasst und dabei vor allem geometrische Formen im Auge gehabt. Der Astronom gewann darüber hinaus die Überzeugung, dass die Planeten bei ihrer Umkreisung der Sonne Töne erzeugen, deren Klang er nach dem Vorbild des Pythagoras...