Lexikon
Verlöbnis
Verlobungdas gegenseitige Versprechen, miteinander die Ehe eingehen zu wollen; schafft keinen klagbaren Anspruch auf Eheschließung, verpflichtet aber bei Rücktritt ohne wichtigen Grund zum Schadenersatz für angemessene Aufwendungen und Schuldverpflichtungen sowie Maßnahmen über Vermögen und Erwerbsstellung in Erwartung der Ehe, auch zur gegenseitigen Herausgabe von Geschenken (§§ 1297–1302 BGB). – Ähnlich in Österreich (§§ 45 f., 1247 ABGB) und in der Schweiz (Art. 90 ff. ZGB).
Wissenschaft
Hanfwerk hat goldenen Boden
Nutzhanf hat keine berauschende Wirkung, doch er begeistert als äußerst vielseitiger Rohstoff, der sich selbst für Hightech-Produkte eignet.
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Wissenschaft
Abstoßendes Licht
Ein bizarres Experiment zeigt, dass Photonen sich gegenseitig wegdrücken können. von DIRK EIDEMÜLLER So spannend die Laserschwert-Kämpfe im „Krieg der Sterne“ cineastisch inszeniert sind: Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Denn wenn zwei Lichtstrahlen sich kreuzen, passiert normalerweise nichts: Lichtteilchen – auch...
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