Lexikon
Verlöbnis
Verlobungdas gegenseitige Versprechen, miteinander die Ehe eingehen zu wollen; schafft keinen klagbaren Anspruch auf Eheschließung, verpflichtet aber bei Rücktritt ohne wichtigen Grund zum Schadenersatz für angemessene Aufwendungen und Schuldverpflichtungen sowie Maßnahmen über Vermögen und Erwerbsstellung in Erwartung der Ehe, auch zur gegenseitigen Herausgabe von Geschenken (§§ 1297–1302 BGB). – Ähnlich in Österreich (§§ 45 f., 1247 ABGB) und in der Schweiz (Art. 90 ff. ZGB).
Wissenschaft
Hacker mit an Bord
Immer mehr Sensoren, elektronische Assistenzsysteme und die Vernetzung von Verkehrsteilnehmern machen das Autofahren sicherer und komfortabler. Doch sie bieten auch eine Angriffsfläche für einen Datenraub oder die Manipulation der Fahrzeugtechnik. von HEIKE STÜVEL Von außen betrachtet wirkt alles harmlos. Ein Auto steht glänzend...
Wissenschaft
Auf Inseln läuft das Leben langsamer
Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...
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