Lexikon

Verlöbnis

Verlobung
das gegenseitige Versprechen, miteinander die Ehe eingehen zu wollen; schafft keinen klagbaren Anspruch auf Eheschließung, verpflichtet aber bei Rücktritt ohne wichtigen Grund zum Schadenersatz für angemessene Aufwendungen und Schuldverpflichtungen sowie Maßnahmen über Vermögen und Erwerbsstellung in Erwartung der Ehe, auch zur gegenseitigen Herausgabe von Geschenken (§§ 12971302 BGB). Ähnlich in Österreich (§§ 45 f., 1247 ABGB) und in der Schweiz (Art. 90 ff. ZGB).
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Wissenschaft

Zombies wanken durch die Wissenschaft

Eines ist Konsens in der Wissenschaftsgemeinde: Erweisen sich publizierte Ergebnisse als nicht haltbar, muss der betreffende Forschungsartikel zurückgezogen („retracted“) werden. Bis vor einem Vierteljahrhundert geschah dies nur selten – und wenn, dann fast nur wegen unabsichtlicher Fehler: etwa weil man festgestellt hatte, dass...

Steinwerkzeug
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