Lexikon
Vollwerternährung
besondere Ernährungsform nach W. Kollath. Da Lebensmittel mit fortschreitender Behandlung ihren ursprünglichen Nährstoffgehalt verlieren, vermeidet die Vollwerternährung isolierte Zucker, raffinierte Fette und Öle oder andere sog. Genussgifte. Im Vordergrund stehen hingegen Getreideprodukte auf Vollkornbasis. Bei der Vollwerternährung sind Milch und Milchprodukte sowie pflanzliche Kost mit mäßigen Anteilen an Eiern, Fleisch und Fleischprodukten erlaubt. Stark reduziert ist der Verbrauch von Auszugsmehlen, isolierten Zuckern und industriell verarbeiteten Fetten. Die Produkte sollen vorzugsweise aus ökologischem Anbau stammen und möglichst wenig mit Schadstoffen belastet sein. Zur Beurteilung der Nahrung werden die Lebensmittel in Wertstufen eingeteilt. Je geringer der Verarbeitungsgrad ist, desto höher wird die Wertigkeit des Lebensmittels angesetzt: Stufe 1: unveränderte Lebensmittel, Stufe 2: bearbeitete Lebensmittel (geschnitten, gemahlen, geschält), Stufe 3: erhitzte Lebensmittel (blanchiert, gekocht, gebacken), Stufe 4: verarbeitete Lebensmittel (gebraten, geröstet, sterilisiert, konserviert), Stufe 5: isolierte Lebensmittel (z. B. raffinierter Zucker). Die Vollwerternährung deckt sich weitgehend mit den Forderungen der Ernährungswissenschaften. Vollwertkost.
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