Lexikon
Vorzugsklage
Klage auf vorzugsweise BefriedigungKlage eines Dritten, der der Pfändung der Sache nicht widersprechen kann, weil er sie nicht in Besitz hat; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der Klage geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung fällig ist oder nicht. Die Klage ist beim Vollstreckungsgericht und wenn der Streitgegenstand zur Zuständigkeit der Landgerichte gehört, beim Landgericht zu erheben, in dessen Bezirk das Vollstreckungsgericht seinen Sitz hat (§ 805 ZPO).
Wissenschaft
GLP-1-Agonisten: Vorteile und Risiken der Abnehmspritzen
Ursprünglich als Diabetes-Medikamente entwickelte Wirkstoffe wie Semaglutid werden zunehmend zum Abnehmen eingesetzt. Doch wie beeinflussen diese sogenannten GLP-1-Agonisten das Risiko für andere Krankheiten? Eine Studie hat nun Zusammenhänge zwischen den Abnehmspritzen und 175 gesundheitlichen Folgen erhoben. Demnach wirken sich...
Wissenschaft
Wege zum Erfolg
Es ist so etwas wie die Gretchenfrage für alle, die professionell mit Wissenschaft zu tun haben: Ob Forscher oder Forschungsförderer, ob Wissenschaftspolitiker oder Uni-Funktionär – sie alle muss aus ihren jeweiligen Blickwinkeln interessieren, welches wohl der Königsweg zu größtmöglicher Erkenntnis ist. Oder, wenn man so will:...
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