Lexikon
Waffenschein
ein Ausweis, der von der Kreispolizeibehörde ausgestellt wird und der den Inhaber berechtigt, eine Schusswaffe außerhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraums oder seines befriedeten Besitztums zu führen. Voraussetzung für die Ausstellung ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers und der Nachweis eines Bedürfnisses. Vom Waffenschein ist die Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die für den Besitz, die Überlassung oder den Erwerb von Faustfeuerwaffen vorgeschrieben ist (Waffenrecht). – In Österreich ist der Waffenschein vorgeschrieben durch das Waffengesetz 1986.
Wissenschaft
Vulkane spucken Diamanten
Vor Äonen förderten sogenannte Kimberlite Diamanten aus den Tiefen der Erde. Diese explosive Spielart des Vulkanismus wurde durch das Zerbrechen tektonischer Platten befeuert. von THORSTEN DAMBECK Diamanten sind nicht nur als Schmuck beliebt, sondern verleihen auch Sinnsprüchen ihren Glanz: „Tugend und Laster sind verwand wie...
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...