Lexikon
Waffenschein
ein Ausweis, der von der Kreispolizeibehörde ausgestellt wird und der den Inhaber berechtigt, eine Schusswaffe außerhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraums oder seines befriedeten Besitztums zu führen. Voraussetzung für die Ausstellung ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers und der Nachweis eines Bedürfnisses. Vom Waffenschein ist die Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die für den Besitz, die Überlassung oder den Erwerb von Faustfeuerwaffen vorgeschrieben ist (Waffenrecht). – In Österreich ist der Waffenschein vorgeschrieben durch das Waffengesetz 1986.
Wissenschaft
Rätselhafter Gammablitz
Fraß ein Schwarzes Loch einen Stern von innen auf? von RÜDIGER VAAS Kosmische Gammastrahlen-Ausbrüche, kurz GRBs oder Gammablitze genannt, zeigen sich ungefähr einmal am Tag irgendwo am Himmel. Sie dauern höchstens wenige Minuten und entstehen bei der Kollision von Neutronensternen oder der Detonation massereicher Sterne. Nun hat...
Wissenschaft
Inferno in Deutschlands Urzeit
Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...