Lexikon
Waffenschein
ein Ausweis, der von der Kreispolizeibehörde ausgestellt wird und der den Inhaber berechtigt, eine Schusswaffe außerhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraums oder seines befriedeten Besitztums zu führen. Voraussetzung für die Ausstellung ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers und der Nachweis eines Bedürfnisses. Vom Waffenschein ist die Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die für den Besitz, die Überlassung oder den Erwerb von Faustfeuerwaffen vorgeschrieben ist (Waffenrecht). – In Österreich ist der Waffenschein vorgeschrieben durch das Waffengesetz 1986.
Wissenschaft
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Große Technologiekonzerne prägen das digitale Leben. An ihren Produkten scheint bei der Nutzung von Online-Diensten kein Weg vorbeizuführen. Doch wer will, kann umsteigen und freie Angebote verwenden. Hinter einem besonders vielversprechenden Neuling auf diesem Gebiet steht ein Zusammenschluss europäischer Forschungs- und...
Wissenschaft
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