Lexikon
Waffenschein
ein Ausweis, der von der Kreispolizeibehörde ausgestellt wird und der den Inhaber berechtigt, eine Schusswaffe außerhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraums oder seines befriedeten Besitztums zu führen. Voraussetzung für die Ausstellung ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers und der Nachweis eines Bedürfnisses. Vom Waffenschein ist die Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die für den Besitz, die Überlassung oder den Erwerb von Faustfeuerwaffen vorgeschrieben ist (Waffenrecht). – In Österreich ist der Waffenschein vorgeschrieben durch das Waffengesetz 1986.
Wissenschaft
Inmitten von reichlich Sauerstoff erstickt
Wie bereits kleinste Mengen Kohlenmonoxid unser Atmungssystem sabotieren, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wir alle müssen unser Leben lang atmen, Tag und Nacht, ohne Unterbrechung. Nur so bekommen wir genügend Sauerstoff in die Lungen, der dann mit dem Blutstrom zu den vielen Billionen Zellen unseres Körpers befördert wird. Dort...
Wissenschaft
Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?
Solarenergie ist eine tolle Sache – wenn da nicht die lästigen Wolken wären. Und die Nächte. Wie wäre es also, wenn man die Solarpaneele nicht auf der Erde, sondern im sonnigen Weltraum installieren würde und die Energie von dort aus zur Erde schickt? Man könnte riesige Solarkraftwerke in einer geostationären Umlaufbahn 36.000...