Lexikon
Waffenschein
ein Ausweis, der von der Kreispolizeibehörde ausgestellt wird und der den Inhaber berechtigt, eine Schusswaffe außerhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraums oder seines befriedeten Besitztums zu führen. Voraussetzung für die Ausstellung ist die Zuverlässigkeit des Bewerbers und der Nachweis eines Bedürfnisses. Vom Waffenschein ist die Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die für den Besitz, die Überlassung oder den Erwerb von Faustfeuerwaffen vorgeschrieben ist (Waffenrecht). – In Österreich ist der Waffenschein vorgeschrieben durch das Waffengesetz 1986.
Wissenschaft
Gefangen im Netzwerk
Wie sieht das klassische Bild eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin aus? Sicherlich kommt vielen sofort das Klischee des brillanten, zuweilen auch nerdigen Einzelgängers in den Sinn. Man denke zum Beispiel an den „Erbsenzähler“ Gregor Mendel, die „Mutter der springenden Gene“ Barbara McClintock oder auch den PCR-...
Wissenschaft
Wie sich die Kopfschuppen bei Krokodilen bilden
Krokodile weisen am Kopf ein unregelmäßiges Schuppenmuster auf, das sich individuell und von Art zu Art unterscheidet. Doch wie kommt diese schuppige Vielfalt zustande? Eine Studie zeigt nun anhand von Experimenten mit Krokodilembryos und Computersimulationen, dass nicht etwa genetische Mechanismen, sondern mechanische Prozesse...