Lexikon
Wehrkraftzersetzung
von der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland eingeführter Straftatbestand im Kriegssonderstrafrecht; per Verordnung am 17. 8. 1938 in Kraft getreten. Den Tatbestand der Wehrkraftzersetzung erfüllten öffentliche Aufrufe zur Wehrdienstverweigerung sowie alle Versuche, die „wehrhafte Selbstbehauptung“ zu zersetzen. Während der Endphase des nationalsozialistischen Regimes diente die Verordnung als Vorwand, Kritiker des Regimes mundtot zu machen. Für wehrkraftzersetzende Delikte wurde die Todesstrafe verhängt.
Wissenschaft
Der Spin schlägt Wellen
Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...
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