Lexikon
Volksgerichtshof
ein von der nationalsozialistischen Reichsregierung 1934 als Provisorium geschaffenes, 1936 in ein ständiges Organ umgewandeltes Gericht, dem die Rechtsprechung in politischen Strafsachen, insbesondere wegen Hoch- und Landesverrats, übertragen war. Damit wurde die Zuständigkeit für diese Delikte dem als politisch unzuverlässig geltenden Reichsgericht entzogen. Präsidenten des Volksgerichtshofs waren 1936–1942 O. Thierack, 1942–1945 R. Freisler und März–April 1945 H. Haffner. In seinen Verhandlungen mussten jeweils nur der Vorsitzende und ein Beisitzer (von vier) Berufsrichter sein; die ehrenamtlichen Beisitzer kamen aus der NSDAP, der Polizei und der Wehrmacht. Der Volksgerichtshof war ein politisches Werkzeug des Regimes; er diente zur Unterdrückung politischer Gegner und im Krieg besonders zur Bekämpfung von „Wehrkraftzersetzung“ und „Feindbegünstigung“. Vor dem Volksgerichtshof fanden auch die Verfahren gegen die Mitglieder der Widerstandsbewegung vom 20. Juli 1944 statt. Insgesamt wurden über 5000 vom Volksgerichtshof gefällte Todesurteile vollstreckt. Nach 1945 wurde gegen Richter und Staatsanwälte des Volksgerichtshofs ermittelt, doch kam es in keinem Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Die letzten Ermittlungen wurden 1986 eingestellt. Der Deutsche Bundestag erklärte 1985 alle Entscheidungen des Volksgerichtshofs für nichtig.
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