Lexikon
Zivịlliste
der dem Monarchen aus der Staatskasse gewährte Jahresbetrag für seine Bedürfnisse und die der Angehörigen der königlichen Familie. Daraus sind die Apanage sowie die Kosten für den königlichen Haushalt zu bestreiten. Die Gewährung der Zivilliste ist geschichtlich der Ausgleich dafür, dass das frühere Krongut im 19. Jahrhundert an den Staat gefallen ist. Dies schließt nicht aus, dass der Monarch noch über eigene Besitzungen verfügt. Für die deutschen Fürsten wurden nach ihrer Abdankung in der Weimarer Zeit besondere Regelungen getroffen (Fürstenabfindung).
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