Lexikon

Kindergeld

eine Geldzahlung an den Sorgepflichtigen für jedes Kind zum Ausgleich der Familienlast; wird seit 1996 nur noch alternativ zur Berücksichtigung steuerlicher Kinderfreibeträge gewährt. Kinder im Sinn des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Neufassung vom 28. 1. 2009 sind solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen (Schul- und Berufsausbildung, körperliche Gebrechen, Arbeitslosigkeit u. a.) solche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Kindergeld beträgt (2010) für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Gerät zur nicht-invasiven Elektrostimulation
Wissenschaft

Nicht-invasive Elektrostimulation hilft

Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...

Mikroelektronik, Computer, Künstliche Intelligenz, Big Data
Wissenschaft

Erleuchtung für Computer

Mit ihrem immensen Bedarf an Rechenleistung bringen Künstliche Intelligenz und Big Data die heutige Mikroelektronik an ihre Grenzen. Optische Computerchips könnten ein Ausweg sein und neue Arten von Rechenmaschinen ermöglichen. von THOMAS BRANDSTETTER Bei der Kommunikation hat Licht seine Überlegenheit bereits bewiesen....

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