Lexikon
Kindergeld
eine Geldzahlung an den Sorgepflichtigen für jedes Kind zum Ausgleich der Familienlast; wird seit 1996 nur noch alternativ zur Berücksichtigung steuerlicher Kinderfreibeträge gewährt. Kinder im Sinn des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Neufassung vom 28. 1. 2009 sind solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen (Schul- und Berufsausbildung, körperliche Gebrechen, Arbeitslosigkeit u. a.) solche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Kindergeld beträgt (2010) für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Wissenschaft
Schon Kleinkinder unterscheiden zwischen unwahrscheinlich und unmöglich
Kleinkinder können bereits unterscheiden, ob ein Ereignis unmöglich oder nur sehr unwahrscheinlich ist. Das zeigt eine Studie anhand eines Experiments. Dabei durften Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren ein Spielzeug aus einem Kaugummi-Automaten ziehen. Manche Kinder erhielten jedoch ein Spielzeug, dass sich offensichtlich...
Wissenschaft
Rauschende Raumzeit
Rasant rotierende Ruinen künden von gigantischen Katastrophen – oder sogar von Furchen im frühen All kurz nach dem Urknall. von RÜDIGER VAAS Die Laserinterferometrie ist nicht die einzige Nachweistechnik für die winzigen Schwingungen des Weltraums. Auch die Natur selbst kommt zu Hilfe: Als indirekte Gravitationswellen-Detektoren...
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