Lexikon
Kindergeld
eine Geldzahlung an den Sorgepflichtigen für jedes Kind zum Ausgleich der Familienlast; wird seit 1996 nur noch alternativ zur Berücksichtigung steuerlicher Kinderfreibeträge gewährt. Kinder im Sinn des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Neufassung vom 28. 1. 2009 sind solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen (Schul- und Berufsausbildung, körperliche Gebrechen, Arbeitslosigkeit u. a.) solche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Kindergeld beträgt (2010) für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Wissenschaft
Einstein und die Lichtmauer
Sind Überlichtgeschwindigkeiten möglich? von RÜDIGER VAAS Beim Anblick der Sterne verfalle ich ins Träumen, genauso wie ich bei den schwarzen Punkten ins Träumen komme, die auf einer Landkarte Städte und Dörfer markieren“, hat der Maler Vincent van Gogh einmal gestanden. „Warum, frage ich mich, sollten die leuchtenden Punkte am...
Wissenschaft
Testfall Sonnensystem
Die Relativitätstheorie wird immer genauer geprüft. Nun haben Astronomen die Lichtablenkung bei Planeten und sogar Monden im Visier. von RÜDIGER VAAS Lichtstrahlen werden von der Schwerkraft abgelenkt, wie Albert Einstein im Rahmen seiner Allgemeinen Relativitätstheorie 1915 voraussagte – das gehört zu den größten Entdeckungen...