Lexikon
Kindergeld
eine Geldzahlung an den Sorgepflichtigen für jedes Kind zum Ausgleich der Familienlast; wird seit 1996 nur noch alternativ zur Berücksichtigung steuerlicher Kinderfreibeträge gewährt. Kinder im Sinn des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Neufassung vom 28. 1. 2009 sind solche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. unter bestimmten Voraussetzungen (Schul- und Berufsausbildung, körperliche Gebrechen, Arbeitslosigkeit u. a.) solche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Kindergeld beträgt (2010) für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Wissenschaft
Bioinspirierte Wasseraufbereitung
Entgiftung nach pflanzlichem Vorbild: Forschende haben ein bioinspiriertes Polymer entwickelt, das Wasser hochwirksam und selektiv vom Schwermetall Cadmium befreien kann. Es ist dem Bauplan der sogenannten Phytochelatine nachempfunden, durch die Pflanzen den Schadstoff aus ihren Geweben beseitigen. Durch die Bindung des Polymers...
Wissenschaft
Familienplanung
Dass Jungtiere beste Bedingungen vorfinden, wenn sie geboren werden, ist überlebenswichtig. Um dies zu gewährleisten, müssen ihre Eltern zur rechten Zeit zusammenfinden. Von Elena Bernard Wenn im Frühling die Tage länger werden, die Temperaturen steigen und die Bäume frische grüne Blätter bekommen, beginnt die Zeit der Tierkinder...