Lexikon
Kinderfreibetrag
ein Freibetrag, der bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für Steuerpflichtige mit Kind(ern) abzuziehen ist. Im deutschen Einkommensteuerrecht wurde der Kinderfreibetrag 1975 abgeschafft und durch das unmittelbar ausgezahlte Kindergeld ersetzt; durch Gesetz vom 20. 12. 1982 wurde der Kinderfreibetrag wieder eingeführt, kann aber seit 1996 nur noch alternativ zum Kindergeld in Anspruch genommen werden und beträgt pro Kind jährlich 2184 Euro (2010) bzw. 4368 bei Verheirateten.
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