Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

anheimfallen

an|heim|fal|len
V.
33, ist anheimgefallen; mit Dat.
1.
jmdm. a.
als Eigentum zufallen, jmds. Eigentum werden;
das Grundstück fällt nach seinem Tod dem Staat anheim
2.
einem Zustand, einer Entwicklung a.
zum Opfer fallen;
der Vorfall wird bald der Vergessenheit a.; das Gebäude ist dem Verfall, der Zerstörung anheimgefallen
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