Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

geradestehen

ge|ra|de|ste|hen
V.
151, hat geradegestanden; mit Präp.obj.
1.
für etwas g.
die Verantwortung für etwas, die Folgen von etwas tragen
2.
für jmdn. g.
für jmdn. bürgen

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