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GESUNDHEIT A-Z
übertragbare Krankheit
im weiteren Sinn durch Ansteckung verbreitete Krankheit, im engeren Sinn jede
meldepflichtige Erkrankung
, die in Deutschland im Infektionsschutzgesetz aufgeführt ist.
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LEXIKON
Impfzwang
die gesetzlich angeordnete Pflicht, sich einer Schutzimpfung zu unterziehen. In Deutschland kann der für das Gesundheitswesen zuständige
Bundes-Min.
Bundesminister
oder eine Landesregierung durch Rechtsverordnung von Fall zu Fall Schutzimpfungen...
Ruhr
[
die
]
Dysenterie
Darminfektionskrankheit, die durch mehrere Typen von Ruhrbakterien
(Shigellen; Bakterienruhr)
oder einzellige Lebewesen
(Ruhramöben)
hervorgerufen wird...
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WAHRIG FREMDWöRTERLEXIKON
Zoonose
Zoo
|
n
o
|
se
〈
[
tso:o-
]
f.;
-
, -n
;
Med.
〉
von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheit
[
<
Zoo...
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Toxoplasmose
To
|
xo
|
plas
|
m
o
|
se
〈
f.
,
–
, nur Sg.
〉
von Tieren auf den Menschen übertragbare Krankheit, die besonders für Schwangere gefährlich ist
[
<
Toxoplasma,
dem Namen einer Gruppe von Mikroben, die in den Blut
–
und Lymphgefäßen von Tieren schmarotzen und solche Krankheiten hervorrufen;
<
griech.
toxon
„Bogen“ wegen der bogenförmigen Gestalt (→
Toxikum
) und
plasma
„Gebilde“ (→
Plasma
) und
…
ose
]
anstecken
ạ
n
|
ste
|
cken
〈
V.
1
, hat angesteckt
〉
I.
〈
mit Akk.
〉
1.
etwas a.
a)
mit Nadel(n) befestigen
b)
in Brand setzen;
ein Haus a.
2.
jmdn. a.
eine Krankheit, Stimmung auf jmdn. übertragen;
ich will dich nicht mit meiner Erkältung a.; er steckt uns alle mit seiner Fröhlichkeit an
II.
〈
mit Dat. und Akk.
〉
jmdm. oder sich etwas a.
mit Nadel(n) am Körper befestigen, an den Finger stecken;
jmdm. oder sich einen Ring a., eine Plakette a.
III.
〈
refl.
〉
sich a.
sich eine übertragbare Krankheit zuziehen;
sich bei jmdm. a.
IV.
〈
o.
Obj.
〉
sich übertragen, auf andere übergehen;
sein Lachen wirkt ~d
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Gesundheit A-Z
Totenschein
ärztliche Bestätigung des Todes nach der Untersuchung einer Leiche einschließlich des Todeszeitpunktes und der Todesursache. Damit soll die Möglichkeit eines gewaltsamen Todes oder des Todes durch eine übertragbare Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen bzw. angezeigt werden.
übertragbare Krankheit
im weiteren Sinn durch Ansteckung verbreitete Krankheit, im engeren Sinn jede
meldepflichtige Erkrankung
, die in Deutschland im Infektionsschutzgesetz aufgeführt ist.
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