Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

unberufen

n|be|ru|fen
Adj.
, o. Steig.
1.
nicht berufen, nicht befugt, unrecht;
dieses Schreiben darf nicht in ~e Hände gelangen
2.
unaufgefordert;
sich u. in etwas einmischen
3.
ugs., als Ausruf oder Einschiebung
es soll nicht berufen, nicht besprochen werden;
u., toi, toi, toi
wir wollen es nicht berufen, nicht verfrüht darüber sprechen (weil es sonst nicht in Erfüllung geht)
nach dem Volksglauben
;
er hat u. großes Glück mit seiner neuen Stellung
Akkus
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