Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

unberufen

ụn|be|ru|fen
〈
Adj.
, o. Steig.〉
1.
nicht berufen, nicht befugt, unrecht;
dieses Schreiben darf nicht in ~e Hände gelangen
2.
unaufgefordert;
sich u. in etwas einmischen
3.
〈ugs., als Ausruf oder Einschiebung〉
es soll nicht berufen, nicht besprochen werden;
u., toi, toi, toi
wir wollen es nicht berufen, nicht verfrüht darüber sprechen (weil es sonst nicht in Erfüllung geht)
〈nach dem Volksglauben〉
;
er hat – u. – großes Glück mit seiner neuen Stellung
Keine Beschreibung verfügbar
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