Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

unterschieben

un|ter|schie|ben
V.
112, hat untergeschoben; mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas u.
etwas unter jmdn. schieben;
einem Kranken ein Kissen u.
,
n|ter|schie|ben
V.
112, hat unterschoben; mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas u.
1.
etwas heimlich an eine Stelle in jmds. Bereich bringen;
man hat ihm einen Brief zum Unterschreiben unterschoben (ohne dass er den Inhalt hat zur Kenntnis nehmen können); einer Frau ein Kind u.
ein falsches Kind heimlich an die Stelle des von ihr geborenen Kindes legen
2.
fälschlich behaupten, dass jmd. etwas gesagt, getan habe;
man hat ihm die Äußerung unterschoben, dass
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