Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Wegerecht
We|ge|recht 〈〉
n.
, –(e)s
, nur Sg.
1.
den Bau, die Benutzung und Unterhaltung von öffentlichen Wegen regelndes Recht
2.
Recht, einen auf fremdem Grund verlaufenden, zum eigenen Grundstück führenden Weg zu benutzen
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