Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zuwiderhandeln

zu|wi|der|han|deln
V.
1, hat zuwidergehandelt; mit Dat.
einer Sache z.
entgegen einer Sache handeln, nicht im Sinne einer Sache handeln;
einem Gesetz, einer Vorschrift, einer Anweisung z.
,
Zu|wi|der|hand|lung
f.
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