Wahrig Herkunftswörterbuch
Altenteil
Derjenige, der sich aufs Altenteil zurückzieht, tritt in übertragener Bedeutung von seinen öffentlichen Ämtern zurück oder scheidet aus dem Berufsleben aus. Ursprünglich stammt die Wendung aus der Landwirtschaft: Das Altenteil (oder Auszugshaus) ist ein kleines Nebengebäude, in das die ehemaligen Hofbesitzer umzogen, wenn ihr Ehegatte gestorben war und sie den Hof nicht länger versorgen konnten. Auf diesem Altenteil genossen sie Wohnrecht, in der Regel auch das Recht darauf, von den Nachkommen mit Speisen versorgt und gepflegt zu werden. Wenn man sagt, dass jemand aufs Altenteil abgeschoben werden soll, bezieht man sich sprachlich deutlich auf dieses Gebäude. Gemeint ist hier, dass jemand gedrängt wird, sich zur Ruhe zu setzen, obwohl er seine Arbeit immer noch gut zu leisten imstande ist. In der Rechtssprache heißen die Leistungen, die die alten Hofbesitzer nach der Übergabe des Besitzes (z. B. an die Kinder) erhalten, heute noch Altenteil.
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