Lexikon

EU-Richtlinien

vom Rat der Europäischen Union erlassene Regelungen zur Rechtsangleichung (Harmonisierung) einzelner Gebiete des Handels-, Umwelt- und Steuerrechts innerhalb der Mitgliedstaaten. Diese verpflichten sich, den Inhalt der EU-Richtlinien in nationales Recht zu übertragen. Form und Mittel der Umsetzung bleiben den Staaten überlassen.
Zum Handelsrecht wurden bisher u. a. erlassen: EU-Richtlinie (1968) über den Umfang der Offenlegung bestimmter Unternehmensstatuten, die Registrierung der Gesellschaften sowie deren Auflösung und Abwicklung; EU-Richtlinie (1976) über die Gründung und Kapitaländerung einer Aktiengesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft auf Aktien; EU-Richtlinie (1978) über die Fusion zwischen zwei Aktiengesellschaften; EU-Richtlinie (1978) über die Aufstellung, Bewertung und Publizität der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften; EU-Richtlinie (1979) über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an der Börse; EU-Richtlinie (1983) über die Aufstellung, Bewertung und Publizität von Konzernabschlüssen; EU-Richtlinie (1984) über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften beauftragten Personen; EU-Richtlinie (1985, Entwurf der Europäischen Kommission) über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften; EU-Richtlinie (1994) über die Einrichtung Europäischer Betriebsräte; EU-Richtlinie (1998) über ein Verbot der Tabakwerbung in der EU. Im Rahmen des Umweltschutzes ist z. B. die EU-Richtlinie (1980) zur Trinkwasserqualität zu nennen, die zu Anpassungen der Trinkwasserverordnung führte. Hier sind einheitliche Regelungen deshalb von Bedeutung, weil Umweltbelastungen oft nationale Grenzen überschreiten oder weil einseitige Maßnahmen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können.
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