Umweltschutz
alle Maßnahmen, die schädigende Einflüsse auf die Umwelt verhindern u.und ggf.gegebenenfalls eingetretene Schäden beseitigen oder auf ein vertretbares Maß zurückführen sollen. U.Umweltschutz umfasst u. a. Emissions- u.und Lärmschutz, Gewässerschutz, Strahlenschutz, Abfallbeseitigung, kontrollierten Einsatz von Dünge- u.und Pflanzenschutzmitteln sowie Landschaftspflege. Er beruht auf biologischer u.und physikal.physikalischer Grundlagenforschung, Gesetzgebungsmaßnahmen u.und Technologien zur Vermeidung u.und Beseitigung von Umweltschäden. Die globale Bedeutung des Umweltschutzes wurde insbes.insbesondere seit der Veröffentlichung des ersten Berichts des Club of Rome über »Die Grenzen des Wachstums« (1972) weltweit anerkannt. Der Bericht zeigte eindringlich die Grenzen der Belastbarkeit der Erde durch Schadstoffe u.und die drohende Erschöpfung der natürl.natürlichen Ressourcen (Bodenschätze, Vielfalt der Tier- u.und Pflanzenarten) auf u.und warnte vor einer unkontrollierten Fortsetzung des Wachstums von Bevölkerung u.und Produktion.
Umweltpolitik
Der umweltpolit.umweltpolitische Auftrag zur Erhaltung u.und Gewährleistung einer intakten Umwelt als Voraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein folgt heute zunehmend dem Leitbild der Nachhaltigkeit, d. h. einer Lebens- u.und Wirtschaftsweise, die die natürl.natürliche Lebensgrundlagen durch ihre schonende Nutzung dauerhaft erhält. Generell hängt der Grad der Umweltbelastung vom Umfang u.und von der Zusammensetzung der Wirtschaftstätigkeit (Produktion, Konsum) einer Gesellschaft sowie vom Stand der Technik ab. In diesem Rahmen ist die gesellschaftlich erwünschte Umweltqualität das Ergebnis eines Abwägens zwischen Umweltschutz- u.und wirtschaftl.wirtschaftlichen Zielen.
Umweltpolitische Instrumente
Energiewirtschaft: Weltenergieverbrauch
| Energieträger | 1970 | 1980 | 1990 | 2000 | 2005 |
| Erdöl | 3,009 | 3,835 | 4,011 | 5,025 | 5,481 |
| Kohle | 2,184 | 2,623 | 3,239 | 3,166 | 4,185 |
| Erdgas | 1,293 | 1,836 | 2,563 | 3,081 | 3,535 |
| Kernenergie | 0,010 | 0,101 | 0,738 | 0,835 | 0,896 |
| Wasserkraft, Sonstige | 0,145 | 0,198 | 0,314 | 0,881 | 0,955 |
| insgesamt | 6641 | 8593 | 10 865 | 12 989 | 15 053 |
| 1 SKE= Steinkohleeinheit; 1 t SKE= 2,931×1010Joule | |||||
Energiewirtschaft: Weltenergieverbrauch standard.tables
Energiewirtschaft: Primärenergieverbrauch (Deutschland)
| Energieträger | 1990 | 1995 | 2000 | 2005 | 2007 |
| (Anteile in %) | |||||
| Mineralöle | 35,1 | 39,9 | 38,3 | 36,1 | 33,9 |
| Naturgase | 15,5 | 19,8 | 21,1 | 22,7 | 22,5 |
| Steinkohle | 15,5 | 14,4 | 14,0 | 12,9 | 14,3 |
| Braunkohle | 21,5 | 12,2 | 10,8 | 11,2 | 11,6 |
| Kernenergie | 11,2 | 11,8 | 12,9 | 12,4 | 11,1 |
| Wasserkraft, Windkraft | 0,4 | 0,7 | 0,7 | 1,2 | 1,5 |
| Außenhandelssaldo Strom | 0,0 | 0,1 | 0,0 | −0,2 | −0,5 |
| Sonstige | 0,8 | 1,2 | 2,2 | 3,7 | 5,6 |
| Verbrauch (in Mio t SKE1 ) | 508,9 | 486,9 | 490,0 | 487,5 | 473,6 |
| 1 SKE=Steinkohleeinheit; 1 t SKE= 2,931×1010 Joule | |||||
Energiewirtschaft: Primärenergieverbrauch (Deutschland) standard.tables
Recht
In fast allen Industriestaaten wurden seit 1969 neue Gesetze u.und Maßregeln für den U.Umweltschutz gefordert, vorbereitet oder erlassen. Eine erste internationale Umweltschutzkonferenz beschloss im Juni 1972 die Einrichtung einer „Erdwacht“ mit Satelliten, Schiffen, Flugzeugen u.und ortsfesten Beobachtungsstationen zur weltweiten Kontrolle der Umweltverschmutzung; die Konferenz setzte auch ein internationales Umweltschutzsekretariat ein. Im Dezember 1972 wurde ein internationales Abkommen gegen die Verschmutzung der Weltmeere unterzeichnet. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für den U.Umweltschutz teilweise beim Bund, z. T. auch bei den Ländern (konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 74 Nr. 24 GG). Bundesrechtlich gelten z. B. gewisse nachbarrechtl.nachbarrechtliche Schutzvorschriften des BGB (Immission, Nachbarrecht), das Wasserhaushaltsgesetz vom 27. 7. 1957 in der Fassung vom 31. 7. 2009, das Abwasserabgabengesetz vom 13. 9. 1976 in der Fassung vom 18. 1. 2005, das Waschmittelgesetz vom 20. 8. 1975 in der Fassung vom 5. 3. 1987, das Fluglärmgesetz vom 30. 3. 1971, das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972, abgelöst durch das Abfallgesetz vom 27. 8. 1986, das Altölgesetz vom 23. 12. 1968 in der Fassung vom 11. 12. 1979, das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung vom 26. 9. 2002, das Chemikaliengesetz in der Fassung vom 25. 7. 1994, das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. 3. 1998. Ein Bundesgesetz über Entgiftung der Autoabgase hat seit 1976 den Bleigehalt sehr stark herabgesetzt.
Doch reichen alle diese Regelungen noch keineswegs aus. Angestrebt wird das Verursacherprinzip, nach dem alle Umweltschäden vom jeweiligen Verursacher beseitigt oder der daraus entstandene finanzielle Verlust oder Aufwand ebenfalls vom Verursacher getragen werden muss. - 1974 wurde das Umweltbundesamt als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
In der
Schweiz
wurde 1971 ein neuer Artikel über den U.Umweltschutz in die Bundesverfassung aufgenommen u.und das Eidgenössische Amt für Gewässerschutz zu einem Eidgenössischen Amt für Umweltschutz ausgebaut. Ein Gewässerschutzgesetz des Bundes ist seit 1972 in Kraft. Außerdem sind zivile Überschallflüge untersagt. Seit 1983 gibt es ein Umweltschutzgesetz.In
Österreich
wurde hauptsächlich zum Zweck des Gewässerschutzes 1959 eine Novellierung der Wasserrechtsgesetze von 1934 vorgenommen. Danach ist jeder verpflichtet, sämtl.sämtliche Gewässer nach Maßgabe des öffentl.öffentlichen Interesses rein zu halten. Bundesgesetze sind das Altölgesetz von 1986, das Sonderabfallgesetz von 1983, das Umweltfondsgesetz von 1983, das Umwelt- u.und Wasserwirtschaftsfondsgesetz von 1987, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen von 1988.








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