Lexikon

Amtsunfähigkeit

Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (z. B. als Beamter oder Richter), Nebenstrafe im Strafrecht (§ 45 StGB); automatische Folge für die Dauer von 5 Jahren bei Verurteilung wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Bei anderen Strafen kann das Gericht die Amtsfähigkeit für 25 Jahre aberkennen, wenn dies im StGB ausdrücklich vorgesehen ist.
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Wissenschaft

Das mach ich doch im Schlaf

Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...

Tagträumen
Wissenschaft

Fernsehen im Kopf

Stundenlang in Fantasiewelten versinken – das klingt harmlos. Doch das maladaptive Tagträumen ist so exzessiv und zwanghaft, dass es das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen kann. von CHRISTIAN WOLF Schon als junges Mädchen verbrachte Jayne Bigelsen unzählige Stunden damit, in ihrem Kopf „fernzusehen“. Heute erinnert sich...

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