Lexikon
Amtsunfähigkeit
Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (z. B. als Beamter oder Richter), Nebenstrafe im Strafrecht (§ 45 StGB); automatische Folge für die Dauer von 5 Jahren bei Verurteilung wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Bei anderen Strafen kann das Gericht die Amtsfähigkeit für 2–5 Jahre aberkennen, wenn dies im StGB ausdrücklich vorgesehen ist.
Wissenschaft
Wie die Digitalisierung unsere Erinnerung beeinflusst
Tag für Tag dokumentieren wir digital unser Leben: Wir schreiben E-Mails und Chatnachrichten, halten Eindrücke auf Fotos und Videos fest, teilen unsere Gedanken in sozialen Medien und erfassen teilweise sogar unsere Gesundheitsdaten. Wenn wir wissen wollen, was wir heute vor einem Jahr gemacht haben, genügt ein Blick aufs...
Wissenschaft
Das Matrjoschka-Multiversum
Besteht der Kosmos aus zahllosen Universen – in Schwarzen Löchern ineinander geschachtelt wie bei russischen Puppen? von RÜDIGER VAAS Dass unser Universum in etwas Umfassenderes eingebettet sein könnte, ist ein alter Gedanke. Der französische Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal hat beispielsweise schon vor 1662 überlegt, ob...