Lexikon
Amtsunfähigkeit
Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (z. B. als Beamter oder Richter), Nebenstrafe im Strafrecht (§ 45 StGB); automatische Folge für die Dauer von 5 Jahren bei Verurteilung wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Bei anderen Strafen kann das Gericht die Amtsfähigkeit für 2–5 Jahre aberkennen, wenn dies im StGB ausdrücklich vorgesehen ist.
Wissenschaft
Schatzkiste Natur
Es gilt als sicher, dass im Meer und im Boden noch viele Organismen zu entdecken sind – und damit auch zahlreiche medizinische Wirkstoffe. von FRANK FRICK und SALOME BERBLINGER Die enorme Vielfalt des Lebens im Meer hat sich als reiche Inspirationsquelle für die Entdeckung von Arzneimitteln erwiesen“, lautet der erste Satz in...
Wissenschaft
Sternzeichen Rindsroulade
Angenommen, Ihr spirituell veranlagter Cousin würde Ihnen auf der Familienfeier ein Horoskop schenken: Würden Sie es dankend ablehnen oder lächelnd annehmen, um es später unbemerkt wegzuwerfen? Natürlich ist Astrologie nicht schon deshalb irgendwie sinnvoll, weil viele daran glauben. Davon summen Millionen Fliegen, die angeblich...