Lexikon
Amtsunfähigkeit
Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (z. B. als Beamter oder Richter), Nebenstrafe im Strafrecht (§ 45 StGB); automatische Folge für die Dauer von 5 Jahren bei Verurteilung wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Bei anderen Strafen kann das Gericht die Amtsfähigkeit für 2–5 Jahre aberkennen, wenn dies im StGB ausdrücklich vorgesehen ist.
Wissenschaft
Die wilde Geschichte der Milchstraße
Karambolagen, Kannibalismus und Kreationen – von Zwergen, Riesen und der Entstehung unserer kosmischen Heimat. von RÜDIGER VAAS Astronomen ergeht es so wie den meisten Menschen: Oft ist eine Situation nur deshalb schwierig, weil man mitten drin steckt und die Übersicht fehlt. Allerdings ist das wissenschaftliche Problem ungleich...
Wissenschaft
Der steinige Weg ins E-Zeitalter
In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...