Lexikon

Deutschlandvertrag

Generalvertrag
der Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den „Drei Mächten“ (USA, Großbritannien und Frankreich), unterzeichnet am 26. 5. 1952 in Bonn, ursprünglich dazu bestimmt, zusammen mit dem geplanten EVG-Vertrag (Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik Deutschland zu beenden und die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Gleichberechtigung in die europäische Gemeinschaft zu integrieren. Durch das Scheitern der EVG konnte der Deutschlandvertrag erst 1955 als Bestandteil der Pariser Verträge in Kraft treten, nachdem er durch das „Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland“ neu gefasst und in Paris am 23. 10. 1954 unterzeichnet worden war.
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