Lexikon
Besatzungsstatut
im weiteren Sinne die insbesondere in der Haager Landkriegsordnung von 1907 geregelte Ordnung der Rechtsverhältnisse zwischen besetzender Macht und besetztem Gebiet und dessen Bevölkerung (Besatzungsrecht); Okkupation.
Im engeren Sinne die nach dem 2. Weltkrieg von den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich am 8. 4. 1949 für Westdeutschland beschlossene Regelung, die am 21. 9. 1949 in Kraft trat und das Besatzungsregime auf eine vertragliche Grundlage stellte. Nach Änderungen vom 6. 3. 1951 trat das Besatzungsstatut mit dem Wirksamwerden des Deutschlandvertrags (Generalvertrag) am 5. 5. 1955 außer Kraft, wobei einige Vorbehaltsrechte der Alliierten zunächst bestehen blieben, besonders in Bezug auf Berlin, Deutschland als Ganzes und gewisse Fragen des Luftverkehrs. – Das Besatzungsstatut behielt den Siegermächten u. a. Einspruchsrechte in die Innen- und Außenpolitik vor, ferner die Überwachung der Entmilitarisierung, der Industrie, der wissenschaftlichen Forschung, des Außenhandels, der Devisenwirtschaft und die Kontrolle des Ruhrgebiets; die Mächte garantierten das Grundgesetz und den Rechtsschutz der Bürger; sie behielten sich das Recht vor, notfalls die Ausübung der vollen Gewalt ganz oder teilweise wieder zu übernehmen.
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