Lexikon

Okkupatin

die Besetzung fremden Staatsgebiets, entweder im Rahmen kriegerischer Ereignisse oder auf andere Weise mit Gewalt oder auch aufgrund vertraglicher Abmachungen. Das Völkerrecht gestattet den Kriegführenden, in dem militärisch eroberten Gebiet bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen (occupatio bellica). Der Okkupant (Okkupierende) übt eigene Staatsgewalt auf fremdem Boden aus und verdrängt insoweit die Staatsgewalt des besetzten Staats. Rechtsgrundlagen sind Art. 4259 der Haager Landkriegsordnung von 1907 sowie das (4.) Genfer Abkommen zum Schutze der Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. 8. 1949 und das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte vom 12. 12. 1977.
Vielfach so nach dem 1. und 2. Weltkrieg wandelt sich die kriegerische Besetzung in eine friedliche Besetzung um (occupatio pacifica), wobei die Rechtsstellung des Okkupanten vertraglich geregelt zu werden pflegt: Rheinland-Abkommen von 1919 (mit dem Versailler Vertrag in Kraft getreten am 10. 1. 1920), Besatzungsstatut für die Westzonen vom 23. 5. 1949 (außer Kraft getreten am 5. 5. 1955).
Glühwürmchen bei Nacht
Wissenschaft

Warum Glühwürmchen ihr Leuchten entwickelten

Wie kleine, leuchtende Punkte schwirren Glühwürmchen in warmen Sommernächten durch die Luft. Diese Biolumineszenz dient ihnen heute vor allem dazu, Paarungspartner auf sich aufmerksam zu machen. Doch warum hat sich das Leuchten ursprünglich entwickelt? Die bislang führende Hypothese ging davon aus, dass das Glühen ursprünglich...

forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Skurrile Regelfälle

Stellen wir uns eine Bioforscherin vor, die nach einigen Experimenten vor einem ziemlich skurrilen Ergebnis steht. Sorgfältig wiederholt sie die gesamte Versuchsreihe noch mehrere Male, baut sogar noch zusätzliche Kontrollexperimente ein. Doch es bleibt dabei: Die Daten sind robust und reproduzierbar. Das Ergebnis ist also echt...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon