Lexikon
Dispositiọnsmaxime
[
lateinisch
]Verfahrensgrundsatz des Zivilprozesses, wonach die Parteien über den Streitgegenstand verfügen und den Verlauf des Prozesses weitgehend selbst bestimmen können. So ist das Gericht nach § 308 ZPO an die Anträge der Parteien gebunden. Der Kläger kann durch Klagerücknahme oder Klageverzicht, der Beklagte durch Anerkenntnis den Prozess beenden. Die Parteien können über den Gegenstand des Prozesses einen Vergleich schließen. Parteibetrieb.
Wissenschaft
Gefahr durch multiresistenten Cholera-Erreger steigt
In einigen Ländern kursierte in den letzten Monaten und Jahren vermehrt ein Bakterienstamm des Cholera-Erregers, der gegen gleich mehrere Antibiotika resistent ist. Vom Jemen aus breitete sich der Erreger bis in den Libanon und mehrere afrikanische Länder aus, wie Mediziner nun rekonstruiert haben. Das birgt die Gefahr, dass das...
Wissenschaft
Sonnige Zeiten
Solarstrom wird immer günstiger. Das beflügelt die Photovoltaik. Auch neue Techniken und Materialien machen das Licht der Sonne zu einer immer bedeutsameren Energiequelle. von RALF BUTSCHER Ein glitzerndes Solarpaneel reiht sich ans andere. Der Solarpark Weesow-Willmersdorf in Werneuchen nordöstlich von Berlin ist der größte in...