Lexikon
Fịxgeschäft
ein Rechtsgeschäft, bei dem die genaue Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist zur Pflicht gemacht ist (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). – In
Österreich
wird das Fixgeschäft behandelt in § 376 HGB in Verbindung mit § 919 ABGB. – In der Schweiz
sind Regelungen zum Fixgeschäft in Art. 102 Abs. 2, 108 Ziff. 3 und für Kaufleute in Art. 190 OR getroffen.
Wissenschaft
Narwal-Snacks und Heringskarussell
Die Erwärmung des Meeres ist im Nordatlantik deutlich merkbar. Ihre Anpassungsfähigkeit hilft den dort lebenden Schwertwalen, sich darauf einzustellen und neue Überlebensstrategien zu entwickeln. von BETTINA WURCHE Der nördliche Nordatlantik ist besonders stark vom Klimawandel geprägt: Durch die Meereserwärmung geht die...
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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