Lexikon
Fịxgeschäft
ein Rechtsgeschäft, bei dem die genaue Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist zur Pflicht gemacht ist (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). – In
Österreich
wird das Fixgeschäft behandelt in § 376 HGB in Verbindung mit § 919 ABGB. – In der Schweiz
sind Regelungen zum Fixgeschäft in Art. 102 Abs. 2, 108 Ziff. 3 und für Kaufleute in Art. 190 OR getroffen.
Wissenschaft
Verbreitungsgebiete von Waldpflanzen verschieben sich westwärts
In Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen verschiebt sich das Verbreitungsgebiet zahlreicher Arten. Eine Studie zeigt nun anhand von 266 Waldpflanzen, dass dabei nicht der Klimawandel die Hauptrolle spielt. Stattdessen hat offenbar der sich verändernde Stickstoffgehalt des Bodens einen größeren Einfluss. Passend zur...
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...