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Fxgeschäft

ein Rechtsgeschäft, bei dem die genaue Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist zur Pflicht gemacht ist (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). In
Österreich
wird das Fixgeschäft behandelt in § 376 HGB in Verbindung mit § 919 ABGB. In der
Schweiz
sind Regelungen zum Fixgeschäft in Art. 102 Abs. 2, 108 Ziff. 3 und für Kaufleute in Art. 190 OR getroffen.

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