Lexikon
Gegendarstellung
Presse- und Rundfunkrecht
die Entgegnung eines Betroffenen auf eine veröffentlichte Tatsachenbehauptung. Nach den Pressegesetzen der Länder ist es die Pflicht des verantwortlichen Redakteurs und Verlegers eines periodischen Druckwerks bzw. des Veranstalters einer Sendung, eine Gegendarstellung der Person abzudrucken bzw. zu senden, die durch eine in dem Druckwerk bzw. in der Sendung aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist.
Wissenschaft
In aller Freundschaft
Studien zufolge leben wir länger, sind glücklicher und gesünder, wenn wir Freunde haben. Was braucht es für eine gute Freundschaft? von DANIELA LUKAßEN-HELD Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller, Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, Stan Laurel und Oliver Hardy oder Ernie und Bert: allesamt Beispiele für große...
Wissenschaft
Wirbel mit Potenzial
Skyrmionen gelten als vielversprechend für die Elektronik der Zukunft. Dresdner Forscher haben nun sogenannte Antiskyrmionen mithilfe neuer Verfahren unter die Lupe genommen. von DIRK EIDEMÜLLER Immer kleiner, immer schneller, immer heißer: So könnte man in wenigen Worten die Entwicklung der Computertechnik der letzten Jahrzehnte...