Lexikon
GEMA
Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (vor 1945: STAGMA), ein wirtschaftlicher Verein mit Rechtsfähigkeit aufgrund staatlicher Verleihung; Mitglieder sind Komponisten, Musikverleger und Textdichter. Organe: Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die GEMA nimmt die ihr durch sog. Berechtigungsvertrag treuhänderisch übertragenen Nutzungsrechte (Aufführungs-, Sende- und mechanische Vervielfältigungsrechte, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen, Tonfilm, Rundfunk, Fernsehen, Tonträger) wahr, da diese individuell nur unzureichend geltend gemacht werden können. Sie erteilt die Genehmigungen einzeln oder in Form von Pauschalverträgen. Die Urhebervergütungen werden nach Tarifen berechnet.
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
In der Hirnforschung gibt es ein molekulares Werkzeug, mit dem Forschende zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen können. Sie überwinden immer mehr Schwächen dieser Organoide. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn eines Embryos ist ein empfindliches Organ. Die Wissenschaft kann es nicht untersuchen, weil die Forschung dem...
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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