Lexikon
Geschmacksmuster
neue und eigentümliche Gestaltungen für gewerbliche Erzeugnisse, die nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) vom 11. 1. 1876 in der Fassung vom 12. 3. 2004 durch Niederlegung eines Exemplars oder einer Abbildung zur Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Musterregister angemeldet sind. Die Anmeldung und Niederlegung begründet für den Urheber des Geschmacksmusters für bis zu höchstens 25 Jahren das ausschließliche Recht, das Geschmacksmuster nachzubilden. Ähnliche Vorschriften auch in
Österreich
und der Schweiz
sowie auf europäischer Ebene.
Wissenschaft
Eine Portion Entengrütze, bitte!
So manches neue Lebensmittel ist nachhaltiger oder gesünder als das, was wir normalerweise essen. Aber das Ungewohnte schreckt viele Menschen ab. Ein Plädoyer für mehr Erlebnishunger. von RAINER KURLEMANN Europas Kochbücher enthalten keine Rezepte für die neuen Zutaten, die demnächst ins Supermarktregal kommen. Ein kleiner...
Wissenschaft
Eine Linse aus Löchern
Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...