Lexikon

Gleichbehandlung

der privatrechtliche Grundsatz, der besonders im Gesellschafts- und Arbeitsrecht gilt, wonach die an einem Gemeinschaftsverhältnis Beteiligten, insbesondere Gesellschafter oder die Arbeitnehmer eines Betriebs, nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln sind. Nach § 75 Betriebsverfassungsgesetz haben Arbeitgeber und Betriebsrat vor allem darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Sie haben auch darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden.
Mondfinsternis
Wissenschaft

Die Babylonier und der Mond

Im alten Babylon oblag es den Hofastrologen, die Vorgänge am Himmel zu beobachten, zu deuten und Vorhersagen zu treffen. Insbesondere Mondfinsternisse galten als Vorboten kommenden Unheils, wie auf vier Omen-Tafeln zu lesen ist, deren Übersetzung vor wenigen Monaten veröffentlicht wurde. Die mit Keilschrift versehenen...

Elfenbein
Wissenschaft

Elfenbein aus der Retorte

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