Lexikon
Gleichbehandlung
der privatrechtliche Grundsatz, der besonders im Gesellschafts- und Arbeitsrecht gilt, wonach die an einem Gemeinschaftsverhältnis Beteiligten, insbesondere Gesellschafter oder die Arbeitnehmer eines Betriebs, nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln sind. Nach § 75 Betriebsverfassungsgesetz haben Arbeitgeber und Betriebsrat vor allem darüber zu wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Sie haben auch darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden.
Wissenschaft
Die Babylonier und der Mond
Im alten Babylon oblag es den Hofastrologen, die Vorgänge am Himmel zu beobachten, zu deuten und Vorhersagen zu treffen. Insbesondere Mondfinsternisse galten als Vorboten kommenden Unheils, wie auf vier Omen-Tafeln zu lesen ist, deren Übersetzung vor wenigen Monaten veröffentlicht wurde. Die mit Keilschrift versehenen...
Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...