Lexikon

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Abkürzung AGG; Antidiskriminierungsgesetz; Gleichbehandlungsgesetz
Gesetz vom 14. 8. 2006, das darauf abzielt, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Das AGG setzt die europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in nationales Recht um; es schützt im Bereich des Arbeitsrechts z. B. vor Diskriminierung im Bewerbungsverfahren, bei der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis, bei beruflichem Aufstieg oder Beförderung, bei der Entlohnung u. a. auf Grundlage festgeschriebener Diskriminierungstatbestände. Im Zivilrechtsverkehr schützt das Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung bei sog. Massengeschäften (Verträgen mit Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, z. B. Einkauf im Supermarkt), bei privatrechtlichen Versicherungen, bei der Vermietung von Wohnraum u. a. Benachteiligte haben auf Grundlage des Gesetzes Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der diskriminierenden Maßnahme sowie auf Schadensersatz.
Magellan, Sonde, Venus
Wissenschaft

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Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...

Klebstoff
Wissenschaft

Superkleber aus Schleim und Muschelproteinen

Eine Barriere aus Schleim schützt unsere Schleimhäute vor schädlichen Einflüssen – sei es im Mund vor eindringenden Bakterien oder im Magen vor der Magensäure. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten sogenannte Muzine, die strukturgebenden Bestandteile des Schleims. Deren positive Eigenschaften haben sich Forschende nun zunutze...

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