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11. April 2002  -  Karlsruhe ...

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht erklärt es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass nur Männer zum Pflichtdienst herangezogen werden. Der Wehrdienst verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Karlsruher Richter weisen damit eine Vorlage des Amtsgerichts Düsseldorf zurück und verweisen auf ihre bisherige Rechtsprechung.

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