Lexikon
Corporate Governance
[ˈkɔ:pərit ˈgʌvənəns; englisch]
Richtlinien für die Leitung und Kontrolle von Unternehmen und Organisationen unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen; 1999 von der OECD gebilligt als Richtlinie für politische Entscheidungsträger, Investoren und Unternehmen, insbesondere börsennotierte Unternehmen; 2004 neu gefasst. Corporate-Governance-Praktiken dienen der Verbesserung wirtschaftlicher Effizienz und des Wachstums von Unternehmen sowie der Stärkung des Anlegervertrauens. Sie betreffen die Beziehungen zwischen Management, Aufsichtsorgan, Aktionären und Stakeholdern und bieten einen strukturellen Rahmen für die Fixierung von Unternehmenszielen, deren Umsetzung sowie für die Methoden der Erfolgskontrolle.
Die Grundsätze der Corporate Governance behandeln im Einzelnen: den Rahmen für leistungsfähige Märkte mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und klarer Trennung von Verantwortlichkeiten; den Schutz der Aktionärsrechte und der Ausübung dieser Rechte; die Gleichbehandlung der Aktionäre; die Rolle der verschiedenen Unternehmensbeteiligten (Stakeholder); die Offenlegung und Transparenz aller wesentlichen Unternehmensangelegenheiten, insbesondere Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, Eigentumsverhältnisse und Strukturen der Unternehmensführung; eine effektive Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat und dessen Rechenschaftspflicht gegenüber dem Unternehmen und seinen Aktionären.
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