Lexikon
Heiratsvermittlung
der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit oder die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe. Dafür versprochenes Entgelt (der Ehemäklerlohn) kann nicht eingeklagt werden (§ 656 BGB), andererseits kann das bereits gezahlte Entgelt nicht zurückverlangt werden. Ebenso in der Schweiz (Art. 416 OR). In Österreich ist der Vertrag über die entgeltliche Heiratsvermittlung nichtig (§ 879 ABGB).
Wissenschaft
Grillensaison
Der Sommer steht vor der Tür, und viele Menschen freuen sich auf die sogenannte Grill-Saison. Spätestens seit Anfang dieses Jahres muss man aber sorgfältiger artikulieren. Denn da hat bereits die Grillen-Saison begonnen – auch wenn sich die Vorfreude hierüber bei vielen Menschen wohl in sehr engen Grenzen halten dürfte. Novel...
Wissenschaft
DNA-Computer speichert und verarbeitet Daten
Computer auf DNA-Basis sollen große Datenmengen sicher auf kleinstem Raum speichern können. Bislang war es allerdings technisch nicht möglich, DNA-Computer zu bauen, die alle Funktionen herkömmlicher elektronischer Computer vereinen. Diese Hürde haben Forschende nun überwunden. Ihre DNA-basierte Technologie kann Daten speichern,...