Lexikon
Jugendhilfeausschuss
organisatorischer Teil des Jugendamtes. Ihm gehören u. a. Mitglieder der Vertretungskörperschaften von Gemeinden u. Landkreisen, Vertreter der Verwaltung, der Richterschaft, der Kirchen u. der freien Vereinigungen der Jugendhilfe an. Der J. entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der öffentl. Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes. Darüber hinaus können dort die Maßnahmen von behördl. u. freien Trägern der Jugendhilfe abgestimmt werden. Bundesgesetzl. Regelung in § 71 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Daneben gibt es einzelne Bestimmungen des jeweiligen Landesrechts.
Wissenschaft
Wie viel Energie die Fortpflanzung kostet
Während der Schwangerschaft verbraucht die werdende Mutter mehr Energie. Ein Teil dieser Energie fließt direkt in den ungeborenen Nachwuchs und ermöglicht dessen Wachstum. Doch zusätzlich hat die Mutter auch indirekte Kosten: Ihr Stoffwechsel erhöht sich, sie bildet energieintensive Strukturen wie die Plazenta und muss überdies...
Wissenschaft
Digitale Alternativen
Große Technologiekonzerne prägen das digitale Leben. An ihren Produkten scheint bei der Nutzung von Online-Diensten kein Weg vorbeizuführen. Doch wer will, kann umsteigen und freie Angebote verwenden. Hinter einem besonders vielversprechenden Neuling auf diesem Gebiet steht ein Zusammenschluss europäischer Forschungs- und...