Lexikon

Kapitlherabsetzung

die Verminderung des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft. Für die Aktiengesellschaft ist die Kapitalherabsetzung im AktG (§§ 222240) genau geregelt; sie bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Bei der effektiven (ordentlichen) Kapitalherabsetzung wird nicht mehr benötigtes Grundkapital an die Aktionäre zurückgezahlt. Eine nominelle (vereinfachte) Kapitalherabsetzung wird vorgenommen, um einen entstandenen Verlust durch Verminderung des Grundkapitals rechnerisch und buchhalterisch zu beseitigen; auf diese Weise wird das Unternehmen buchmäßig saniert.
Wissenschaft

Der steinige Weg ins E-Zeitalter

In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...

Wartungsarbeiten bei Wendelstein 7-X
Wissenschaft

»Es geht um die Wirtschaftlichkeit des gesamten Energiesystems«

Bringen aktuelle Fortschritte der Fusionsforschung neuen Schwung in das Streben nach einer neuen, unerschöpflichen Energiequelle? Und welche Vorteile hätte sie gegenüber Sonne und Wind? Die Physikerin Sybille Günter erläutert die Entwicklung. Das Gespräch führte Dirk Eidemüller Die Fusionsforschung hat in den letzten Jahren...

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