Lexikon

Kausalitạ̈t

Recht
Im Zivilrecht gilt als Ursache nur jedes Ereignis, das erfahrungsgemäß geeignet ist, das eingetretene Ergebnis herbeizuführen (sog. adäquate Kausalität, Adäquanztheorie). Im Strafrecht gilt (mit Einschränkungen) als Ursache dagegen jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg (das Ergebnis) entfiele (conditio sine qua non; Bedingungs- oder Äquivalenztheorie).
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Wissenschaft

Exzellent oder nicht?

Man kann schauen, wohin man will: In der deutschen Wissenschaftslandschaft ist „Exzellenz“ nirgendwo weit – jedenfalls dem Namen nach. Vor allem die Exzellenzinitiativen und -strategien des Bundes und der Länder haben den Begriff weit gestreut. Aber auch andere Fördermaßnahmen schmücken sich inzwischen zunehmend mit der Phrase,...

Wissenschaft

Megatsunami mit tagelangem Nachspiel

Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...

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