Lexikon
Landschaftsverband
die beiden höheren Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landschaftsverband Rheinland umfasst die Landkreise und kreisfreien Städte des zu Nordrhein-Westfalen gehörigen Teils der ehemaligen preußischen Rheinprovinz, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Landkreise und kreisfreien Städte der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen und des ehemaligen Landes Lippe. Die Landschaftsverbände sind zuständig für die Bereiche Gesundheit, Jugendhilfe, Straßenwesen, Kultur und Kommunalwirtschaft. Einzelne Aufgaben und Bereiche, wie z. B. das Straßenwesen, wurden nach Vollendung der Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen 2001 auf Landesbehörden übertragen. Die Organe sind die Landschaftsversammlung, der Landschaftsausschuss und der Direktor des Landschaftsverbands.
Wissenschaft
Kreisverkehr
Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...
Wissenschaft
Kühlen per Festkörper
Elektrokalorische Materialien gelten als energiesparende Alternative zu heutigen Kühlmethoden. Nach zäher Grundlagenforschung kommen sie nun in Anwendungsnähe. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt wird heißer. Der Klimawandel sorgt bereits heute in einigen Weltregionen für unerträgliche Temperaturen. Und wenn die Prognosen recht behalten...