Gesundheit A-Z
Röntgenverordnung
Abk. RöV, Verordnung vom 1.3.1973 zum Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen für Einzelpersonen und die Allgemeinheit. Die Röntgenverordnung enthält Bestimmungen über Strahlenschutzmaßnahmen wie spezielle Information der beruflich mit Strahlen arbeitenden Personen, die verpflichtet sind, ein Dosimeter zur Messung der Strahlenmenge zu tragen, ärztliche Untersuchungen, Betriebsgenehmigungen bei der Anschaffung und dem Gebrauch von Röntgengeräten usw. Auch Strahlenschutz.
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...
Wissenschaft
Fingerabdrücke im Blut
Forschende durchleuchten Blutproben mit Laserlicht und suchen darin nach frühen Hinweisen auf Erkrankungen wie Diabetes oder Lungenkrebs. von THOMAS BRANDSTETTER Blut ist komplex: Die Zusammensetzung der unzähligen verschiedenen Biomoleküle, die sich dort tummeln, birgt allerlei interessante Hinweise auf den aktuellen...
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