Gesundheit A-Z
Röntgenverordnung
Abk. RöV, Verordnung vom 1.3.1973 zum Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen für Einzelpersonen und die Allgemeinheit. Die Röntgenverordnung enthält Bestimmungen über Strahlenschutzmaßnahmen wie spezielle Information der beruflich mit Strahlen arbeitenden Personen, die verpflichtet sind, ein Dosimeter zur Messung der Strahlenmenge zu tragen, ärztliche Untersuchungen, Betriebsgenehmigungen bei der Anschaffung und dem Gebrauch von Röntgengeräten usw. Auch Strahlenschutz.
Wissenschaft
Pastillen und Pulver
Braucht es Nahrungsergänzungsmittel für eine gesunde, ausgewogene Ernährung?
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Wissenschaft
Bauchfett interagiert mit dem Immunsystem
Bauchfett gilt als unschön und ungesund. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein einheitliches Gewebe, sondern um verschiedene Depots, die sich in ihrer zellulären Zusammensetzung stark unterscheiden, wie eine neue Studie zeigt. Demnach enthält beispielsweise das Fett in der Nähe des Dickdarms eine ungewöhnlich hohe Anzahl...