Gesundheit A-Z
Röntgenverordnung
Abk. RöV, Verordnung vom 1.3.1973 zum Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen für Einzelpersonen und die Allgemeinheit. Die Röntgenverordnung enthält Bestimmungen über Strahlenschutzmaßnahmen wie spezielle Information der beruflich mit Strahlen arbeitenden Personen, die verpflichtet sind, ein Dosimeter zur Messung der Strahlenmenge zu tragen, ärztliche Untersuchungen, Betriebsgenehmigungen bei der Anschaffung und dem Gebrauch von Röntgengeräten usw. Auch Strahlenschutz.
Wissenschaft
Quantensprünge in der Röhre
Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...
Wissenschaft
Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?
Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...