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Strahlenschutz

Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die dem Schutz von Menschen, Pflanzen, Tieren und Sachen vor den Wirkungen ionisierender Strahlung dienen. Oft wird der Begriff eingeschränkt auf den Schutz des Menschen gebraucht. Grundregel des Strahlenschutzes ist, dass jede Bestrahlung auf ein unvermeidliches Mindestmaß beschränkt wird. Mit der zunehmenden Anwendung ionisierender Strahlung in Forschung, Technik und Medizin steigt die Bedeutung des Strahlenschutzes für die gesamte Bevölkerung. Einzelheiten des Strahlenschutzes sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Strahlenschutzverordnung, in der Röntgen-Verordnung und im Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19. 12. 1986, das die Kompetenzen des Bundes neu formuliert, geregelt.

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