Lexikon

Röntgenverordnung

Abkürzung RöV
gesetzliche Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen vom 1. 3. 1973 in der Fassung vom 1. 1. 1988. Die RöV regelt den Einsatz von Röntgenanlagen, enthält u. a. die Qualitätsanforderungen für die Betriebsgenehmigung der Geräte sowie die Schutzvorschriften für beruflich strahlenexponierte Personen (Ärzte, Fachpersonal) und der Röntgenstrahlung ausgesetzte Patienten. Strahlenschutz.
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