Lexikon

made in Germany

[
mɛid in ˈdʒə:məni; englisch, „hergestellt in Deutschland“
]
Ursprungsbezeichnung für alle deutschen Exportwaren; durch englisches Gesetz von 1887 gefordert, um ausländische Konkurrenz zu erschweren; ebenso für andere Länder, z. B. made in France.
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