Lexikon
Mindestnennbetrag
der Nennbetrag des Grundkapitals einer AG bzw. einer Aktie, der nicht unterschritten werden darf; er beträgt gemäß § 7 AktG beim Grundkapital 50 000 Euro, gemäß § 8 AktG bei einer Aktie 1 Euro. Aktien über einen niedrigeren Nennbetrag sind nichtig.
Wissenschaft
Klimawandel im Rückspiegel
Ein Blick in die Vergangenheit könnte helfen, die aktuelle Klimakrise zu meistern. Wie sind frühere Kulturen mit Klimasprüngen umgegangen? Archäologen und Paläo-Klimatologen können dazu wichtige Erkenntnisse beisteuern. von ROLF HEßBRÜGGE Das Thema des internationalen Spitzentreffens im September 2021 verblüfft auf den ersten...
Wissenschaft
Lasst sie brennen!
Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...
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