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Was versteht man unter einem Rechtsstaat?

Eine Staatsform, in der die Staatstätigkeit durch eine auf Dauer angelegte Rechtsordnung begrenzt wird und die Rechtsstellung des Einzelnen durch Grundrechte garantiert ist. Staatliches Handeln ist an Gesetze gebunden und kann von unabhängigen Gerichten überprüft werden. Die Aufteilung der staatlichen Gewalt, die sog. Gewaltenteilung, soll Machtmissbrauch verhindern bzw. eine Machtbalance herstellen.

Eine geschriebene Verfassung umgrenzt rechtlich die Macht des Staates und bildet die für Staat und Bürger verbindliche oberste Rechtsnorm. In Deutschland regelt das Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 3, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Die Staatsgewalt in einem Rechtstaat ist somit der Gerechtigkeit verpflichtet.

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