Lexikon
Notfrist
Fataleim Prozessrecht die Frist (z. B. Rechtsmittelfrist), deren Ablauf durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird und die weder abgekürzt noch verlängert werden kann. Notfristen werden im Gesetz als solche bezeichnet (§ 224 ZPO). – Ähnlich geregelt in Österreich (§§ 128, 168, 225, 570 ZPO). – Auch in mehreren schweizerischen kantonalen Prozessordnungen gelten ähnliche Vorschriften.
Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...
Wissenschaft
News der Woche 17.10.2025
Der Beitrag News der Woche 17.10.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.