Lexikon

Notfrist

Fatale
im Prozessrecht die Frist (z. B. Rechtsmittelfrist), deren Ablauf durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird und die weder abgekürzt noch verlängert werden kann. Notfristen werden im Gesetz als solche bezeichnet (§ 224 ZPO). Ähnlich geregelt in Österreich (§§ 128, 168, 225, 570 ZPO). Auch in mehreren schweizerischen kantonalen Prozessordnungen gelten ähnliche Vorschriften.
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Wissenschaft

Es begann vor 100 Jahren

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Elektro-Auto
Wissenschaft

Hacker mit an Bord

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