Lexikon
Notfrist
Fataleim Prozessrecht die Frist (z. B. Rechtsmittelfrist), deren Ablauf durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird und die weder abgekürzt noch verlängert werden kann. Notfristen werden im Gesetz als solche bezeichnet (§ 224 ZPO). – Ähnlich geregelt in Österreich (§§ 128, 168, 225, 570 ZPO). – Auch in mehreren schweizerischen kantonalen Prozessordnungen gelten ähnliche Vorschriften.
Wissenschaft
Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat
Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...
Wissenschaft
Schrödingers gespenstische Katze
Die geisterhaften Quantensuperpositionen sind ein Riesenrätsel der Physik – nicht obwohl, sondern weil sie so winzig erscheinen. von RÜDIGER VAAS Die Welt ist seltsam – sogar viel seltsamer als in Fiktionen imaginiert. Das Seltsamste dabei: Die wahre Seltsamkeit bleibt uns fast vollständig verborgen. Mehr noch: Diese...