Lexikon
Notfrist
Fataleim Prozessrecht die Frist (z. B. Rechtsmittelfrist), deren Ablauf durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird und die weder abgekürzt noch verlängert werden kann. Notfristen werden im Gesetz als solche bezeichnet (§ 224 ZPO). – Ähnlich geregelt in Österreich (§§ 128, 168, 225, 570 ZPO). – Auch in mehreren schweizerischen kantonalen Prozessordnungen gelten ähnliche Vorschriften.
Wissenschaft
Es begann vor 100 Jahren
1925 fand in Göttingen eine wissenschaftliche Revolution statt. Zufall oder gut vorbereitet? Und warum feiert dieses Jahr die ganze Welt? von ANDREA STEGEMANN Die Vereinten Nationen haben für das Jahr 2025 das „Internationale Jahr der Quantenwissenschaft und Quantentechnologie“ ausgerufen. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft...
Wissenschaft
Hacker mit an Bord
Immer mehr Sensoren, elektronische Assistenzsysteme und die Vernetzung von Verkehrsteilnehmern machen das Autofahren sicherer und komfortabler. Doch sie bieten auch eine Angriffsfläche für einen Datenraub oder die Manipulation der Fahrzeugtechnik. von HEIKE STÜVEL Von außen betrachtet wirkt alles harmlos. Ein Auto steht glänzend...