Lexikon
Pflichtverteidiger
der vom Gericht in den Fällen notwendiger Verteidigung bestellte Verteidiger (§ 140 Abs. 1 StPO). In anderen Fällen kann der Gerichtsvorsitzende auf Antrag einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn dies wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten ist oder wenn der Beschuldigte sich ersichtlich nicht selbst verteidigen kann (§140 Abs. 2 StPO). Verteidiger.
Wissenschaft
Wie viel ist genug?
Pestizide schaden Mensch und Natur. Trotzdem setzen Landwirte die Mittel zum Zwecke einer ertragreichen Ernte ein. von RAINER KURLEMANN Die meisten Landwirte haben ein gutes Verhältnis zur Natur. Trotzdem können sie sich nicht an allen Insekten erfreuen, die sie auf ihren Feldern und Pflanzen finden. Die Glasflügelzikade gehört...
Wissenschaft
Erleuchtung für Computer
Mit ihrem immensen Bedarf an Rechenleistung bringen Künstliche Intelligenz und Big Data die heutige Mikroelektronik an ihre Grenzen. Optische Computerchips könnten ein Ausweg sein und neue Arten von Rechenmaschinen ermöglichen. von THOMAS BRANDSTETTER Bei der Kommunikation hat Licht seine Überlegenheit bereits bewiesen....